Auskunftsrecht zu den personenbezogenen Daten der Wahlberechtigten der Kirchenvorstands- und Pfarreiratswahl
Für die am 8./9. November 2025 stattfindende Kirchenvorstands- und Pfarreiratswahl wurde die Liste der Wahlberechtigten vom Kirchenvorstand festgestellt.
Die Liste enthält 4.400 Wahlberechtigte für die Kirchenvorstandswahl, für die Pfarreiratswahl einige mehr, da die Wahlberechtigung bei der Kirchenvorstandswahl ab 18 Jahre und der Pfarreiratswahl ab 16 Jahre liegt..
Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen.
Die Auskunftsfrist beginnt am 20.09.2025 und endet am 27.09.2025.
Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten nach Ablauf dieser Frist sind unzulässig.
Das Team des Pfarrbüros steht zu den Öffnungszeiten für Auskunft und Fragen zur Verfügung.